Elmshorner-Modellbau-Club e.V.

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Elmshorner Modellbau Club e.V.

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Flugordnung

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Flugordnung


Die Flugordnung ist Bestandteil des Erlaubnisbescheids des Landesbetrieb Straßenbau
und Verkehr Schleswig-Holstein vom 20.09.07

 
1. Name des Fluggeländes: Kurzenmoor
2. Halter des Fluggeländes: Elmshorner Modellbau-Club e.V.
nachfolgend EMC genannt

§1 Allgemeines

Das Betreten des abgegrenzten Flugplatzes und die Benutzung der Platzeinrichtungen ist nur den Mitgliedern des EMC, deren Angehörigen und Gästen gestattet.
Wer das Fluggelände betritt, unterwirft sich stillschweigend den Bedingungen des Erlaubnisbescheids und dieser Flugordnung. Die Auflagen und Nebenbestimmungen des Erlaubnisbescheids sind einzuhalten.
Weisungen des Flugleiters sind unverzüglich zu befolgen.
Ggf, weitere am Platz ausgehängte einschränkende Verfügungen des Vorstands zu dieser Flugordnung sind zu beachten.

§2 Nutzung

Jeder Nutzer muss mit seiner Unterschrift bestätigt haben, dass er den Erlaubnisbescheid, die Flugordnung sowie deren Auflagen und Nebenbestimmungen zur Kenntnis genommen hat und befolgen wird. Unter der Voraussetzung, dass eine in Deutschland zugelassene Fernsteuerung vorhanden ist, sind zur Benutzung des Modellflugplatzes berechtigt
a) beim Fliegen im Vereinsrahmen (mit Flugleiter):
    alle Mitglieder des EMC;
b) mit Genehmigung des Vorstandes (ohne Flugleiter):
    alle Mitglieder des EMC mit einer dem Luftrecht entsprechenden Versicherung und ausgestellter Alleinflugerlaubnis des Vorstands.
Das Fliegen im Vereinsrahmen ist nur unter der Aufsicht eines der vom Vorstand benannten Flugleiter gestattet. Dieser ist für die Sicherheit und Ordnung auf dem Fluggelände verantwortlich.
Der Flugleiter übt im Auftrag des Halters das Hausrecht aus und ist berechtigt, den Flugbetrieb abzubrechen, einzuschränken und Fluggruppen oder Einzelpersonen vom Flugbetrieb für den betreffenden Tag auszuschließen.
Jeder RC-Pilot hat sich vor Inbetriebnahme seiner Femsteueranlage beim Flugleiter zu melden.

§3 Frequenz-Nutzung

Jeder RC-Pilot hat sich vor Inbetriebsetzung der Fernsteueranlage in das ausgelegte Flugbuch (Flugleiter zusätzlich in das Flugleiter-Tagebuch) einzutragen. Anschließend wird von der beim Flugbuch hängenden Kanalbelegungstafel die entsprechende Kanalbelegungsnummer entnommen und ist von den RC-Piloten an die Antenne des entsprechenden Senders zu klemmen.
Es dürfen nur Sender eingeschaltet werden, welche mit einer Kanalbelegungsnummer versehen sind. Flugmodelle dürfen nur im Bereitstellungsraum abgestellt und gewartet werden.
Flugmodelle und Fernsteuerungen müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Funkstörungen sind dem Flugleiter sofort zu melden.

§4 Flugbetrieb

Ab 3 Piloten ist ein Flugleiter einzusetzen.
Flugmodelle dürfen nicht aus der Sicherheitszone heraus gestartet bzw. innerhalb dieser zum direkten Start vorbereitet werden.
Bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Fernlenkmodelle müssen die RC-Piloten sich nach Möglichkeit dicht beieinander aufhalten, um sich über Start und Landung besser verständigen zu können.
Während des Flugbetriebes dürfen sich nur der Flugleiter, Piloten und ihre Helfer auf dem Flugfeld aufhalten. Die Sicherheitszone darf nicht überflogen werden.
Die Start- und Landebahn darf nicht betreten werden. Ausgenommen hiervon sind nur RC-Piloten und ihre Helfer beim Start und nach der Landung des Modells, nach Verständigung mit den anderen RC-Piloten. Eine beabsichtigte Landung ist den anderen Piloten und Helfern frühzeitig anzukündigen.
Nach Ankündigung ist die Start- und Landebahn, bzw. der voraussichtliche Landeplatz sofort zu räumen.
Modelle mit Verbrennungsmotoren über 5 - 25 kg dürfen nicht im auf dem Lageplan markierten Bereich des Flugfeldes starten und landen (siehe Anlage).
Modelle mit Verbrennungsmotoren müssen einen gültigen Lärmpass haben und technisch dem derzeit gültigen Erlaubnisbescheid entsprechen. Für die Lärmmessungen sind die Messbedingungen nach der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL), Bekanntmachung NfL II 70/04 vom 01.08.2004 anzuwenden.
In der Zeit von abends 20:00 Uhr (oder Sonnenuntergang) bis morgens 8:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Mittagszeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist der Flugbetrieb mit Modellen mit Verbrennungsmotoren untersagt. Es können jedoch die besonderen Bestimmungen der 18.BlmSchVO angewendet werden. Hierbei darf auch während der Mittagszeit geflogen werden, jedoch verringert sich dadurch die Gesamtflugbetriebszeit auf 6 Stunden am Stück für den betreffenden Tag. Ansonsten gilt für den gesamten Flugbetrieb die Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang als Flugbetriebszeit. Es dürfen max. 3 Modelle mit Verbrennungsmotoren gleichzeitig betrieben werden.

§5 Besonderheiten

Anfänger dürfen ihre Flugmodelle nur unter Anleitung und Mitwirkung eines erfahrenen Modellfliegers in Betrieb setzen. Fernlenkmodelle sind dabei nach Möglichkeit im Lehrer-Schüler-Betrieb zweier Fernsteueranlagen zu fliegen.

§6 Sicherheitsverstöße

Verstöße gegen die Platz- und Modellflugbetriebsordnung werden im Interesse der Sicherheit von Personen und Gerät mit Startverbot, Verweis, Verwarnung, Platzverbot oder Anzeige geahndet.

§7 Haftungsausschluss

Der EMC, seine Mitglieder und deren Gäste haften nicht für Schäden aus der Beschaffenheit des Grundstücks.
Sie haften für Schaden aus dem Modellflugbetrieb nur insoweit, als hierfür Versicherungsschutz besteht. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen von Fahrlässigkeit eines Haftpflichtigen.
Die Vorbezeichneten haften nicht für Schäden, die Dritte (z.B. Zuschauer) mittelbar oder unmittelbar verursachen.

Für den Verein:
Elmshorn im Oktober 2007
( Ulrich Grube, 1. Vorsitzender)  

Für die Genehmigungsbehörde
Landesamt für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein


Anlage:


Copyright (c) Elmshorner Modellbau Club e.V. 2005
Angaben gemäß §6 Teledienstgesetz :
Eingetragen im Vereinsregister unter Nr. VR 619 beim Amtsgericht Elmshorn