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Flugordnung
Die Flugordnung ist Bestandteil des Erlaubnisbescheids des Landesbetrieb
Straßenbau
und Verkehr Schleswig-Holstein vom 20.09.07
| 1. Name des Fluggeländes: |
Kurzenmoor |
| 2. Halter des Fluggeländes: |
Elmshorner Modellbau-Club e.V.
nachfolgend EMC genannt |
§1 Allgemeines
Das Betreten des abgegrenzten Flugplatzes und die
Benutzung der Platzeinrichtungen ist nur den Mitgliedern des EMC,
deren Angehörigen und Gästen gestattet.
Wer das Fluggelände betritt, unterwirft sich stillschweigend
den Bedingungen des Erlaubnisbescheids und dieser Flugordnung. Die
Auflagen und Nebenbestimmungen des Erlaubnisbescheids sind einzuhalten.
Weisungen des Flugleiters sind unverzüglich zu befolgen.
Ggf, weitere am Platz ausgehängte einschränkende Verfügungen
des Vorstands zu dieser Flugordnung sind zu beachten.
§2 Nutzung
Jeder Nutzer muss mit seiner Unterschrift bestätigt
haben, dass er den Erlaubnisbescheid, die Flugordnung sowie deren
Auflagen und Nebenbestimmungen zur Kenntnis genommen hat und befolgen
wird. Unter der Voraussetzung, dass eine in Deutschland zugelassene
Fernsteuerung vorhanden ist, sind zur Benutzung des Modellflugplatzes
berechtigt
a) beim Fliegen im Vereinsrahmen (mit Flugleiter):
alle Mitglieder des EMC;
b) mit Genehmigung des Vorstandes (ohne Flugleiter):
alle Mitglieder des EMC mit einer dem Luftrecht
entsprechenden Versicherung und ausgestellter Alleinflugerlaubnis
des Vorstands.
Das Fliegen im Vereinsrahmen ist nur unter der Aufsicht eines der
vom Vorstand benannten Flugleiter gestattet. Dieser ist für
die Sicherheit und Ordnung auf dem Fluggelände verantwortlich.
Der Flugleiter übt im Auftrag des Halters das Hausrecht aus
und ist berechtigt, den Flugbetrieb abzubrechen, einzuschränken
und Fluggruppen oder Einzelpersonen vom Flugbetrieb für den
betreffenden Tag auszuschließen.
Jeder RC-Pilot hat sich vor Inbetriebnahme seiner Femsteueranlage
beim Flugleiter zu melden.
§3 Frequenz-Nutzung
Jeder RC-Pilot hat sich vor Inbetriebsetzung der
Fernsteueranlage in das ausgelegte Flugbuch (Flugleiter zusätzlich
in das Flugleiter-Tagebuch) einzutragen. Anschließend wird
von der beim Flugbuch hängenden Kanalbelegungstafel die entsprechende
Kanalbelegungsnummer entnommen und ist von den RC-Piloten an die
Antenne des entsprechenden Senders zu klemmen.
Es dürfen nur Sender eingeschaltet werden, welche mit einer
Kanalbelegungsnummer versehen sind. Flugmodelle dürfen nur
im Bereitstellungsraum abgestellt und gewartet werden.
Flugmodelle und Fernsteuerungen müssen in einem technisch einwandfreien
Zustand sein. Funkstörungen sind dem Flugleiter sofort zu melden.
§4 Flugbetrieb
Ab 3 Piloten ist ein Flugleiter einzusetzen.
Flugmodelle dürfen nicht aus der Sicherheitszone heraus gestartet
bzw. innerhalb dieser zum direkten Start vorbereitet werden.
Bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Fernlenkmodelle müssen
die RC-Piloten sich nach Möglichkeit dicht beieinander aufhalten,
um sich über Start und Landung besser verständigen zu
können.
Während des Flugbetriebes dürfen sich nur der Flugleiter,
Piloten und ihre Helfer auf dem Flugfeld aufhalten. Die Sicherheitszone
darf nicht überflogen werden.
Die Start- und Landebahn darf nicht betreten werden. Ausgenommen
hiervon sind nur RC-Piloten und ihre Helfer beim Start und nach
der Landung des Modells, nach Verständigung mit den anderen
RC-Piloten. Eine beabsichtigte Landung ist den anderen Piloten und
Helfern frühzeitig anzukündigen.
Nach Ankündigung ist die Start- und Landebahn, bzw. der voraussichtliche
Landeplatz sofort zu räumen.
Modelle mit Verbrennungsmotoren über 5 - 25 kg dürfen
nicht im auf dem Lageplan markierten Bereich des Flugfeldes starten
und landen (siehe Anlage).
Modelle mit Verbrennungsmotoren müssen einen gültigen
Lärmpass haben und technisch dem derzeit gültigen Erlaubnisbescheid
entsprechen. Für die Lärmmessungen sind die Messbedingungen
nach der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL), Bekanntmachung
NfL II 70/04 vom 01.08.2004 anzuwenden.
In der Zeit von abends 20:00 Uhr (oder Sonnenuntergang) bis morgens
8:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Mittagszeit von 13:00
Uhr bis 15:00 Uhr ist der Flugbetrieb mit Modellen mit Verbrennungsmotoren
untersagt. Es können jedoch die besonderen Bestimmungen der
18.BlmSchVO angewendet werden. Hierbei darf auch während der
Mittagszeit geflogen werden, jedoch verringert sich dadurch die
Gesamtflugbetriebszeit auf 6 Stunden am Stück für den
betreffenden Tag. Ansonsten gilt für den gesamten Flugbetrieb
die Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang als Flugbetriebszeit.
Es dürfen max. 3 Modelle mit Verbrennungsmotoren gleichzeitig
betrieben werden.
§5 Besonderheiten
Anfänger dürfen ihre Flugmodelle nur unter
Anleitung und Mitwirkung eines erfahrenen Modellfliegers in Betrieb
setzen. Fernlenkmodelle sind dabei nach Möglichkeit im Lehrer-Schüler-Betrieb
zweier Fernsteueranlagen zu fliegen.
§6 Sicherheitsverstöße
Verstöße gegen die Platz- und Modellflugbetriebsordnung
werden im Interesse der Sicherheit von Personen und Gerät mit
Startverbot, Verweis, Verwarnung, Platzverbot oder Anzeige geahndet.
§7 Haftungsausschluss
Der EMC, seine Mitglieder und deren Gäste haften
nicht für Schäden aus der Beschaffenheit des Grundstücks.
Sie haften für Schaden aus dem Modellflugbetrieb nur insoweit,
als hierfür Versicherungsschutz besteht. Diese Beschränkung
gilt auch in Fällen von Fahrlässigkeit eines Haftpflichtigen.
Die Vorbezeichneten haften nicht für Schäden, die Dritte
(z.B. Zuschauer) mittelbar oder unmittelbar verursachen.
| Für den Verein: |
Elmshorn im Oktober 2007
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| ( Ulrich Grube, 1. Vorsitzender) |
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Für die Genehmigungsbehörde
Landesamt für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Anlage:
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